Die Schweizerische Post: Nachsendeauftrag
Der Post-Nachsendeauftrag stellt sicher, dass Ihre Briefe und Pakete an die neue Adresse weitergeleitet werden. Sie können ihn bequem online auf der Website der Post einrichten – idealerweise einige Tage vor dem Umzug.
Behörden und Pflichtmeldungen
Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde ist gesetzlich Pflicht – in der Regel innert 14 Tagen. Viele Gemeinden bieten dies digital über E-UMZUG an. Vergessen Sie auch Serafe (Radio- und TV-Abgabe) nicht.
- Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde (Pflicht, innert 14 Tagen)
- Serafe AG – Radio- und Fernsehabgabe
- Strassenverkehrsamt – bei Kantonswechsel (Fahrzeugausweis)
- Steuerbehörde / Gemeinde
- AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse, falls zutreffend
Versicherungen, Telekom und Abos
Denken Sie an alle laufenden Verträge und Abonnemente. Bei Telekom-Anbietern wie Swisscom, Sunrise oder Wingo lässt sich die Adresse meist online im Kundenkonto ändern.
- Krankenkasse und Zusatzversicherungen
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung (Adresse beeinflusst Prämie)
- Telekom: Swisscom, Sunrise, Wingo, Salt – Internet & Mobile
- Banken, Kreditkarten und PostFinance
- Arbeitgeber, Abos, Vereine und Online-Shops
Häufige Fragen
Wann sollte ich den Post-Nachsendeauftrag einrichten?
Idealerweise einige Tage vor dem Umzug. Der Nachsendeauftrag kann flexibel ab einem von Ihnen gewählten Datum starten und gilt für eine bestimmte Laufzeit.
Muss ich Serafe separat über den Umzug informieren?
Die Adressänderung wird über die Einwohnerkontrolle teilweise automatisch weitergeleitet. Prüfen Sie dennoch sicherheitshalber Ihr Serafe-Konto, damit die Radio- und TV-Abgabe korrekt zugeordnet bleibt.
