An- und Abmeldung bei der Gemeinde
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen (in vielen Gemeinden) bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde an. Bei einem Wechsel der Gemeinde müssen Sie sich zusätzlich bei der alten abmelden. Mitzubringen sind meist Pass/ID, Mietvertrag und Familienausweis. Viele Gemeinden bieten dies auch online über eUmzug an.
- Frist: meist innerhalb von 14 Tagen
- Bei der neuen Gemeinde anmelden
- Bei der alten Gemeinde abmelden (bei Wechsel)
- Dokumente: ID/Pass, Mietvertrag, Familienausweis
- Oft online via eUmzug möglich
Weitere Stellen, die Sie informieren sollten
Neben der Gemeinde gibt es weitere wichtige Stellen: die Post (Nachsendeauftrag), Krankenkasse, Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, das Strassenverkehrsamt (Fahrzeugausweis), sowie Strom-, Internet- und Telefonanbieter. Ein Nachsendeauftrag der Post stellt sicher, dass keine Briefe verloren gehen.
- Post: Nachsendeauftrag einrichten
- Krankenkasse und Versicherungen
- Arbeitgeber, Banken, Steueramt
- Strassenverkehrsamt (Fahrzeugausweis)
- Strom, Internet, Telefon ummelden
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, mich umzumelden?
In den meisten Gemeinden müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug anmelden. Die genaue Frist kann je nach Kanton und Gemeinde leicht variieren – fragen Sie im Zweifel bei der Einwohnerkontrolle nach.
Kann ich den Umzug online ummelden?
In vielen Kantonen ja – über den Dienst eUmzug. Damit lassen sich An- und Abmeldung bequem digital erledigen. Ob Ihre Gemeinde teilnimmt, sehen Sie auf der Plattform eumzugschweiz.ch.
